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Manfred34
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am 18.6.2013 um 12:45 |
Pervers wird es dann, wenn es eine ganze Industrie von Abmahnkanzleien gibt die sich nur darauf spezialisieren...
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Godfrid
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am 12.4.2013 um 09:14 |
Da müssten ja die Abgeordneten die Gesetze ändern.
Denn laut Gewaltentrennung sind sie die gesetzgebende Instanz.
Aber wer sind die Abgeordneten?
Schauen sie sich die Zusammensetzung des Bundestages mal an. Prozentual gesehen sind Anwälte die am meisten vertretene Gruppe.
Und die sollen Gesetze ändern mit denen sie sich ein goldenen Nase verdienen können?
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Einsam52
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am 21.8.2012 um 06:26 |
Dabei ist meine persönliche Meinung, dass die herrschende Gesetzgebung eine einzige Einladung zum Missbrauch ist und dringend überarbeitet werden muss. Opfer sind nicht nur kleine Sitebetreiber, oftmals Arbeitslose, Ich-AGs und Studenten, auf deren Kosten Anwälte zu Millionären werden, Opfer ist vor allem auch das Internet, das seine Vielfalt über kurz oder lang verlieren wird, da nur noch Konzerne und große kommerzielle Sites in der Lage sind, das Abmahnungsrisiko zu tragen. Überdacht werden muß auch ganz allgemein die Definition des Streitwertes, der in der Auseinandersetzung mit einer privaten HP mit gerademal 10 Besuchern am Tag beim besten Willen nicht 25.000 Euro oder mehr betragen kann und darf.
Damit wird der Streitwert zum Druck- und Einschüchterungsmittel des wirtschaftlich Stärkeren, was zutiefst undemokratisch ist und ebenfalls eine Einladung zum Missbrauch.
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Godfrid
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am 4.8.2012 um 06:47 |
Zunächst stellt sich die Frage ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
Wird die abmahnende Partei benannt (Name, Adresse, Firma)?
Eine seriöse Abmahnung enthält immer genaue Angaben über den (vermeintlich) Geschädigten/Beeinträchtigten.
Wurde die Abmahnung durch einen Anwalt verfasst oder durch den Geschädigten/Beeinträchtigten selber?
Nur ein Anwalt, der im Auftrag eines Mandanten handelt, ist berechtigt, Gebühren für die Abmahnung zu verlangen. Mitbewerber, Rechteinhaber und auch Anwälte, die in eigener Sache abmahnen, können dafür keine Gebühren verlangen!
Die Abmahnung selber ist trotzdem ernst zu nehmen.
Ist sie berechtigt, sollte man dankbar sein, dass kein externer (kostenpflichtiger) Anwalt beauftragt wurde.
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DaveD
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am 18.7.2012 um 05:37 |
Abmahnung im Briefkasten. Was tun? Zunächst mal: Die Abmahnung unbedingt ernst nehmen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so hanebüchen erscheint (wie absurd deutsche Abmahnungen sein können, liest man nur zu oft in der Zeitung).
Aufgrund der extrem kurzen Fristen vieler Abmahnungen unbedingt alles andere beiseite legen und die Angelegenheit mit oberster Priorität behandeln.
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HannesW
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am 1.7.2012 um 06:35 |
Was ist überhaupt eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtliches Instrument, mit dem man einen Mitbewerber/Konkurrenten dazu auffordert, etwas zu unterlassen, was gegen Wettbewerbsrecht verstößt oder eigene Rechte (Urheber- und Markenrecht) beeinträchtigt.
Was die wenigsten wissen: Jeder der im Internet präsent ist, ganz egal ob mit privater Homepage (ja selbst eine Annonce bei Ebay reicht aus), oder mit kommerziellem Projekt, kann eine kostenpflichtige Abmahnung bekommen. Da ein Anwalt mit einem einzigen - nach einem Schema geschriebenen - Brief mal eben 500 bis (in Einzelfällen) 10.000 Euro verdienen kann, werden Abzocker und Raubritter geradezu zwangsläufig auf den Plan gerufen:
Nicht mehr der vermeintlich Geschädigte ergreift die Initiative, sondern pfiffige Anwälte ermitteln per Suchmaschine kleine Sitebetreiber, die (meist aus Unwissenheit) kleinste Verstöße begingen, und gehen dann erst zum vermeintlich Geschädigten und bitten um den Abmahnungsauftrag. Pervertierung des Abmahnungsgedankens und Raubrittertum pur!
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